17.10.2022 (lk) Die verheerenden Unwetter der letzten Jahre haben vor allem die Wohngebäudeversicherer gefordert – und wir alle wissen, wie wichtig es ist, eine Elementarschadenversicherung mit einzuschließen. Doch der bloße Versicherungsschutz alleine reicht für einen Anspruch auf Schadenregulierung nicht aus. Der Versicherungsnehmer hat Pflichten, die noch nicht einmal im Vertrag explizit erwähnt sein müssen. Diese Pflichten und Aufgaben werden im Versicherungsjargon als Obliegenheiten bezeichnet. Die ordnungsgemäße Wartung der Rückstauventile in Hochwassergebieten wäre eine davon oder dass in Kellerräumen gelagerte Gegenstände mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert sein müssen.
Das sprachliche Gegenstück zu Wasser ist Feuer. Wie es also auch für Überschwemmungsschäden gewisse Richtlinien für den Versicherungsnehmer gibt, so gibt es diese auch für die Brandversicherung. Für viele Immobilienbesitzer ist ein E-Check also unabdinglich. Der Check umfasst einen Test aller Elektrogeräte und elektrische Leitungen im Haushalt. Besitzen Sie ein Wohnhaus, das schon etwas in die Jahre gekommen ist? Dann entsprechen die elektrischen Leitungen oftmals nicht mehr dem Standard. Kommt es dann zum Beispiel durch einen Kurzschluss zu einem Brand, wird der Versicherer zunächst prüfen, ob die elektrischen Leitungen technisch einwandfrei waren oder ob diese Mängel aufgewiesen haben. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit der Immobilie zu gewährleisten. Diese Verpflichtung bietet die gesetzliche Grundlage, dass ein Versicherer unter Umständen die Leistung kürzen oder ganz verweigern kann, wenn die Zertifizierung fehlt.
Vorteile E-Check für den privaten Haushalt
Wann spricht man von einer Obliegenheitsverletzung?
Eine Obliegenheitsverletzung liegt dann vor, wenn Sie Ihre Pflichten und Aufgaben mit Wissen und Wollen verletzen. Die Verletzung einer Obliegenheit kann schwerwiegende und kostspielige Folgen mit sich bringen. Der Versicherer hat bei einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung das Recht, die Leistung im Schadenfall vollständig zu verweigern, oder die Gebäudeversicherung aufzukündigen.
Das zählt zu Ihren Obliegenheitspflichten:
Einige Versicherer bieten jedoch bereits Tarife an, die Ihnen auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schadenfällen oder bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten bis zu bestimmten Summen Versicherungsschutz bieten.
Aufgrund des hohen Verkehrswertes einer Immobilie, die für die meisten Menschen die wohl größte Anschaffung ihres Lebens bedeutet, ist eine Wohngebäudeversicherung dringend empfohlen. Ebenso dringlich ist die Einhaltung der im Versicherungsvertragsgesetz und in den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Versicherers genannten Obliegenheiten.
In unserer Broschüre erfahren Sie mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung.
Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de
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