21.10.2022 (lk) In den Wäldern wird es voller – es ist Pilzsaison! Aber was kann dabei schon passieren?
Steinpilze, Maronen und viele andere Pilze locken in diesem Jahr in besonders großer Zahl die Pilzsammler an. 2022 ist ein gutes Pilzjahr. Erfahrene Pilzsammler kennen bzw. finden die besten Plätze. So manche Köstlichkeit findet somit den Weg in die heimische Küche.
In Deutschland hat sich ein Trend zu mehr Bewusstsein für die Natur und zu gesünderer Ernährung etabliert. Auch junge Menschen kaufen regionale und biologisch erzeugte Produkte. Zudem gibt es einen Trend zu mehr Selbstversorgung: Kräuter und Pflanzen werden im eigenen Garten oder im Balkonkasten angepflanzt und liebevoll hochgezogen oder eben in der Natur gesammelt.
Genau darin aber besteht insbesondere für junge Menschen ein Risiko: Woher sollen sie die nötigen Kenntnisse über die verschiedenen genießbaren und ungenießbaren Pilzarten haben, wenn sie nicht als Kind mit ihren Eltern oder Großeltern selbst auf Pilzsuche waren? Wer war das schon? Viele verlassen sich statt auf eigene Kenntnisse auf Pilzbestimmungs-Apps aus dem Internet. Nur ist auf die eben nicht immer hundertprozentig Verlass. Verwechslungen können zu schmerzhaften oder gar tödlichen Pilzvergiftungen führen.
Eine Versicherung für’s Pilze sammeln?
Pilze wachsen überwiegend im Wald. Ein Aufenthalt im Wald ist grundsätzlich gesund und entspannend, aber es lauern auch Gefahren im Wald. Was kann passieren? Hier einige Beispiele:
Kaum jemand rechnet mit schwerwiegenden Folgen beim Pilze sammeln. Aber die Beispiele zeigen, dass trotz aller Umsicht immer etwas passieren kann. Wie in jedem Schadenfall ist derjenige gut beraten, der eine leistungsstarke Versicherung hat – in diesem Beispiel eine Unfallversicherung.
Der Deckungsschutz für Bergungskosten ist bei der Unfallversicherung Standard – wenn man denn eine hat. Bekanntermaßen unterscheidet sich die „Wertigkeit“ einzelner Körperteile im Rahmen der Gliedertaxe je nach Gesellschaft und Tarif teilweise deutlich: Sind bspw. Organe mitversichert und wenn ja, in welchem Umfang? Schutz z. B. bei Nahrungsmittelvergiftungen sowie bei Tierbissen und Insektenstichen besteht nur, wenn das Bedingungswerk die jeweiligen Klauseln explizit aufführt.
Alles Wissenswerte zur Unfallversicherung
Lukas Bizio
Versicherungsfachmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de
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