28.01.2025 (ha) Einfaches Zeitablesen war gestern – Eine Uhr ist immer öfter eine Art Wertanlage und je seltener, desto höher ist der Wertanstieg! Die Sammelleidenschaft ist in Deutschland ungebrochen. Zugegeben, die Briefmarkensammler werden weniger, dafür treten andere Dinge an ihre Stelle. In unserer heutigen Zeit gibt es kaum etwas, das nicht gesammelt werden kann. Nicht immer steht der Wertanstieg im Vordergrund, dennoch kommt es häufig vor, dass der Wert ein Vielfaches des Einkaufspreises ist. So sehen wir das auch bei Comics, Schallplatten, Actionfiguren, Taschen oder Schuhen besonderer Marken oder vor allem die eben genannten Uhren. Dabei stellt sich die Frage: Wie sind solche Gegenstände am besten versichert?
Einfacher Hausrat oder Wertsache?
Das ist eine sehr spannende Frage, auf die es leider keine eindeutige Antwort gibt. Wie so oft lautet die Antwort: "Es kommt darauf an!" Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherer. Prinzipiell gehört jede Uhr zunächst einmal zum normalen Hausrat – Uhren sind kein Schmuck! Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz bei seinem Urteil verkündet, mit der Begründung, dass der vornehmliche Zweck einer Uhr, egal wie teuer sie auch gewesen ist, die Zeitmessung ist. Doch je nach Versicherer können die Bedingungen variieren. Beispielsweise stufte das Landgericht Berlin 2016 Uhren mit Goldgehäuse als Wertsache ein, wodurch sie den eingeschränkten Entschädigungsgrenzen für Wertsachen unterlagen.
Ist die bestehende Versicherungssumme ausreichend?
Bei Sammlungen hochwertiger Uhren reicht die übliche Deckungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter oft nicht aus. Es ist daher sinnvoll, die Versicherungssumme individuell anzupassen. Einige Versicherer – wie die AIG oder Alte Leipziger – definieren Uhren aller Materialien ab einem Wert von 5.000 Euro als Wertsachen. Andere Versicherer, wie die Ammerländer oder Helvetia, behandeln Uhren generell als Wertsachen, unabhängig vom Material oder Wert der Uhr.
Besondere Bedingungen für Wertsachen
Bei vielen Versicherern gelten Höchstentschädigungsgrenzen für Wertsachen, die mit einem entsprechenden Wertschutzschrank höher angesetzt werden können. Jedoch gibt es auch Grenzen, die ohne Wertschutzschrank gelten – besonders bei Uhren aus Gold. Wichtig ist, dass im Schadenfall der Marktwert der Uhr erstattet wird, nicht der Listenpreis. So entschied das Landgericht Hamburg 2021, dass der Marktwert zum Schadenzeitpunkt relevant ist, selbst wenn dieser deutlich über dem Listenpreis liegt.
Unkomplizierte Lösungen mit erweiterten Deckungskonzepten
Mit individuellen Versicherungslösungen können wir die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen deutlich anheben. Beispielsweise erlauben es die Tarife der Alten Leipziger, die Grenze auf bis zu 200.000 Euro zu erhöhen. Dies erfordert jedoch eine individuelle Antragsprüfung und bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa eine Einbruchmeldeanlage der Klasse "B".
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz bei einfachem Diebstahl. Einige Versicherer bieten über Zusatzpakete Deckungen bis 10.000 Euro, während bei Einschluss unbenannter Gefahren sogar Beschädigungen oder Liegenlassen abgesichert werden können. Allerdings unterscheidet sich dieser Schutz je nach Anbieter stark.
Spezialversicherungen für Uhren
Neben der Hausratversicherung gibt es auch spezielle Uhrenversicherungen, wie beispielsweise der Versicherungsschutz CHRONOprotect von asspario, welche umfassenden Schutz für Luxusuhren bieten.
Fazit: Ihr optimaler Versicherungsschutz
Sie sehen, es gibt bei hochwertigen Uhren einiges zu berücksichtigen, was den Versicherungsschutz betrifft. Die Absicherung wertvoller Uhren und Sammlerstücke erfordert einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen. Wir helfen Ihnen, den passenden Schutz zu finden, sei es über eine Erweiterung der Hausratversicherung oder über Spezialtarife. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne individuell, damit Ihre Werte optimal abgesichert sind.